HomePLATZ- & SPIELORDNUNG

I. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des TC Grün-Weiss Frankenthal, die ihre Beiträge bezahlt haben.

II. Belegung der Plätze und Spieldauer

  1. Jedes aktive Mitglied erhält vom TCGW einen Chip gegen Gebühr, abzuholen in der Geschäftsstelle, zum persönlichen Verbleib. Dieser Chip ist vom Mitglied aufzubewahren. Die Belegung der Plätze erfolgt mittels Chip am Belegungscomputer
  2. Bei der Buchung müssen alle Spielwilligen anwesend sein. Voraus­buch­ung­en sind nicht möglich.
  3. Ohne Belegung durch den Computer darf nicht auf der Anlage gespielt werden. Verlorengegangene Chips werden gegen Zahlung ersetzt. An­sprech­partner hierfür ist die Geschäftsstelle.
  4. Die Verwendung von nicht eigenen Mitgliedschips zur parallelen Buchung von Plätzen führt zur Sperrung diesem und des eigenen Chips durch den Vorstand.
  5. Die Plätze können täglich von 8 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit bespielt werden.
  6. Bis 17 Uhr beträgt die Spieldauer bei Einzel 60 Min. – und Doppelspielen 90 Min. inkl. Platzpflege. Eine Verlängerung ist nur bei geringem An­drang (siehe unten) zulässig.
  7. Ab 17 Uhr beträgt die Spieldauer bei Einzel 45 Min. – und Doppel­spielen 60 Min. inkl. Platzpflege. Eine Verlängerung ist nur bei geringem Andrang (siehe unten) zulässig.
  8. Sobald jedoch Nachfolgespieler erscheinen (Ablösung), ist das Spiel zu beenden, der Platz abzuziehen und die Gerätschaften aufzuräumen.
  9. Bei sehr starkem Andrang auf der Anlage sollte – zur Vermeidung unzumutbar langer Wartezeit, Doppel gespielt werden.
  10. der Computer erkennt den Auslastungsgrad der Anlage. Bei hoher Aus­lastung werden Gastspieler nicht akzeptiert, um zu gewährleisten, dass die Mitglieder zum Spielen kommen.
  11. Können Spieler das gebuchte Spiel nicht antreten oder müssen dies vorzeitig abbrechen so ist die Buchung im Computer zu löschen.
  12. Der Platzwart oder Mitglieder des Vorstandes können Plätze aus be­stim­mten Anlässen, wie z. B. Platzpflege, Turniere, Training oder we­gen Unbespielbarkeit nach Regenfällen, vorübergehend auf dem Com­pu­ter sperren.
  13. Es ist nicht zulässig, auf gesperrten Plätzen zu spielen!
  14. Jugendliche bis 10 Jahre sind in der Spielzeit eingeschränkt. Sie dürfen täglich bis 17 Uhr (Spielende) grundsätzlich auf allen Plätzen spielen. Nach 17 Uhr dürfen Jugendliche, falls der übrige Spielbetrieb dies von der Belegung her zulässt, untereinander nur auf den Platzen 10 + 11 spielen. Zusammen mit einem erwachsenen Mitglied können Jugendliche auch nach 17 Uhr auf allen Plätzen spielen.

III. Platzbelegung bei Training, Wettkampf- und Freundschaftsspielen

  1. Für Mannschafts- und Einzeltraining werden die dafür vorgesehenen Plätze für die jeweilige Trainingsdauer von der Geschäftsstelle bzw. Trainern im Computer belegt.
  2. Bei Medenspielen (Freundschaftsspielen oder Clubturnieren) erfolgt die Belegung der Plätze durch die Geschäftsstelle. Für jede Medenmannschaft (6 Einzel/3 Dop­pel) können maximal 3 Plätze belegt werden. Im Senioren- und Jugendbereich (4 Einzel und 2 Doppel) können maximal 2 Plätze belegt werden. Die Termine für Meden- und Freundschaftsspiele, interne Clubturniere oder sonstige Platzver­mie­tungen werden an der Infotafel auf der Clubanlage ausgehängt bzw. in der TCGW-Homepage veröffentlicht. www.tennisclub-frankenthal.de
  3. Trainerstunden dürfen nur von Personen abgehalten werden, die vom Vorstand autorisiert sind und dann auch nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen, vornehmlich auf den Plätzen 7-11.

IV. Gastspieler

  1. Für Gastspieler ist vor Spielbeginn ein gebührenpflichtiger Chip im Restau­rant oder in der Geschäftsstelle zu lösen. Aktive Mitglieder können mit Gästen bis 17 Uhr jederzeit spielen, danach nur, wenn die Plätze nicht durch Mitglieder belegt sind bzw. wenn kein Andrang besteht.
  2. Familienangehörige und Lebensgefährten von aktiven Mitgliedern, die selber keine TCGW-Mitglieder sind, gelten als Gäste.
  3. Sonderregelung: nicht spielberechtigt sind passive Mitglieder oder ehemalige aktive Mitglieder des TCGW soweit Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Umkreis von 20 km von der Tennisanlage haben.
  4. Dauergastspiele: Im Sinne des Grundgedankens der Satzung des TCGW kann die Erlaubnis, gegen Zahlung einer Benutzungsgebühr als/oder mit Gast auf der Anlage zu spielen, nicht als ein „Dauerzustand“ angesehen werden. Der Vorstand behält sich vor, insbesondere bei häufigem oder gar regelmäßigem Spielen von Mitgliedern mit ein und demselben Gast, sowohl dem Mitglied, als auch dem Gast hierfür die Spielerlaubnis nach den Richtlinien für Gastspieler zu entziehen. Der Vorstand geht davon aus, dass Sportler, die bereits mehrmals in einer Saison als Gäste auf unserer Anlage willkommen waren und weiterhin beim TCGW Tennis spielen möchten, eine aktive Mitgliedschaft in Erwägung ziehen sollten.

V. Platzpflege und Platzbenutzung

  1. Unter Platzpflege wird das Abziehen der Plätze mit dem Netz und ggfs. das vorsichtige (!) Ausgleichen von Mulden und Löchern mit dem Schar­rier­holz und das Abkehren der Linien verstanden. Die Platzpflege hat spätestens zum Ende einer jeden Stunde Spielzeit zu erfolgen. Die Be­nutzung der Scharrierhölzer ist normalerweise nur zu Beginn der Sai­son erforderlich, solange die Plätze noch nicht ausreichend verfestigt sind.
  2. Die Bewässerung der Plätze erfolgt automatisch um 12 Uhr mit Platz 1 beginnend für 2 Minuten. Für die Bewässerung von Hand stehen für je­den Platz auch Wasserschläuche mit Schlauchbrausen zur Verfügung. Nach Regenfällen bzw. nach erfolgter Bewässerung dürfen die Plätze erst nach vollständiger Abtrocknung benutzt werden. Desgleichen sind die Plätze morgens vor der ersten Benutzung des Tages immer abzuziehen. Es ist den Spielern grundsätzlich nicht erlaubt, evtl. noch vorhandene Wasserpfützen auf dem Platz mit Hilfe der Hölzer oder Schleppnetze zu verteilen, um dadurch ein schnelleres Abtrocknen der Plätze zu erreichen.
  3. Das Betreten des Pumpenhauses bei Platz 1 bzw. die Bedienung der automatischen Beregnungsanlage ist nur den hierzu ausdrücklich vom Vorstand bzw. Sportwart ermächtigten Mitgliedern gestattet.

VI. Bekleidung, Sauberkeit und Ordnung

  1. Die Plätze dürfen nur in Sportkleidung und mit Tennisschuhen betreten werden. Auf der gesamten Anlage ist der Aufenthalt mit nacktem Oberkörper untersagt.
  2. Es ist nicht erlaubt, als zusätzliche Sitzgelegenheit, Terrassenstühle auf die Plätze oder Grünanlage mitzunehmen.
  3. Leere Getränkeflaschen, abgespielte Bälle, Balldosen oder sonstige Kunststoff– oder Papierverpackungen sowie leere Zigarettenschachteln und Zigarettenkippen dürfen nicht auf den Plätzen zurückgelassen werden.
  4. Alle Mitglieder sind zum sportlichen Verhalten verpflichtet. Schläger­werfen, laute Zwischenrufe, die das Spiel auf den benachbarten Plätzen beeinträchtigen, sind zu unterlassen.
  5. Kinder sind auf der gesamten Anlage von Ihren Eltern zu beaufsichtigen.
  6. Da unsere Gaststätte bewirtschaftet ist, dürfen mitgebrachte Getränke und Speisen nicht auf der Terrasse verzehrt werden.
  7. Hunde sind auf dem gesamten Tennisplatzgelände an der Leine zu halten. Tiere in den Umkleidekabinen sind nicht erlaubt.

VII. Abhanden gekommene oder liegen gebliebene Gegenstände

  1. Der TCGW lehnt jede Verantwortung für auf den Plätzen, in den Umkleideräumen, auf der Terrasse oder im Clubhaus abhanden gekommene oder liegengebliebene persönliche Gegenstände ab. Mitglieder und Gäste sind grundsätzlich für ihre Wertsachen selber verantwortlich.
  2. Es wird empfohlen, persönliche Wertgegenstände während des Tennisspielens mit auf die Plätze zu nehmen. Kein Mitglied bzw. Gastspieler kann davon ausgehen, dass vergessene Gegenstände grundsätzlich bzw. regelmäßig sichergestellt und aufbewahrt werden. VIII. Eingriff in den Spielbetrieb Der Platzwart sowie jedes Vorstandsmitglied und die vom Vorstand hierzu autorisierten Personen sind berechtigt, die ordnungsgemäße Einhaltung der Platz- und Spiel­ordnung zu kontrollieren und unter Umständen auch in den Spielbetrieb einzugreifen. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.

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